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Ortsvorsteher nimmt die Belange seiner Ortschaft gegenüber
dem Rat wahr.
Im
Rahmen dieser Aufgaben ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet:
• Wünsche,
• Anregungen und
• Beschwerden
aus seiner Ortschaft aufzugreifen und diese an den Rat oder an den für
die Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.
Der
Ortsvorsteher ist Ansprechpartner für die Bevölkerung
und zugleich Kontaktperson zwischen den Ortsteilen und der Verwaltung.
Darüber hinaus hat der Bürgermeister die Ortsvorsteher
mit den nachfolgend aufgeführten Geschäften der laufenden
Verwaltung beauftragt:
1.
Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen der Bürgerinnen
und Bürger an die Verwaltung
2. Feststellungen für die Stadtverwaltung
3. Meldung von Mängeln an die Stadtverwaltung
4. Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Versicherungszwecke
5. Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften (mit Ausnahme von eidesstattlichen
Erklärungen)
6. Mitwirkung bei der Durchführung von Statistiken, Zählungen und
Sammlungen
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